AGB´s

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Kunden studieren Sie bitte die nachstehenden Informationen aufmerksam durch.
Hierzu die Veranschaulichung der wichtigsten und regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter
Anbieter eines Leistungspakets mit mindestens zwei Reiseleistungen, die vor Antritt der Reise als Gesamtheit gebündelt zu einem oder zusammengesetzter Reise- oder Einzelleistungen anbieten (§ 651a BGB) gelten als Veranstalter.

Der Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise abgeschlossen.

Nach §651k BGB ist ein Sicherungsschein zu erteilen.

Das Reisebüro kann ausnahmsweise auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler
Das Reisebüro BIBAK REISEN ist der Vermittler, ein selbstständiger Makler in Form des Handelsvertreters i.S.d. §§ 84 ff. HGB oder des Handelsmaklers nach § 93 HGB, der die Pauschalreise als Fremdleistung für den Veranstalter an den Reisenden tradiert.

Leistungsträger
Genauso wie der Vermittler dienen auch die Leistungsträger wie die Beförderungsunternehmer oder Hotels, die die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen, als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters.

Reisevertragsrecht
Das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise.

Verbundene Reiseleistungen
Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach § 651w BGB liegen vor, wenn der Reisende über einen Vermittler zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht und unter einer Rechnungsnummer bezahlt.

Sofern aber nach § 651w S.1 Nr. 1 und 2 BGB sind verbundene Reiseleitungen keine Pauschalreise, wenn der Reisende die Reiseleistungen getrennt auswählt und getrennt bezahlt oder eine andere Reiseleistung eines anderen Anbieters spätestens 24 Stunden nach Vertragsschluss abschließt.

Beachten Sie die einzelnen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträger, die Sie einzeln oder in Form einer verbunden Reise gebucht haben.

Sofern es sich um eine Pauschalreisebuchung handelt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, bei der Sie gebucht haben, zu beachten.

Wenn Sie über diese Internet-Seite oder in unserem Büro eine Pauschalreise buchen, achten Sie bitte auf unsere Vermittlungsbedingungen.

Falls Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen möchten, berücksichtigen Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter bzw. Leitungsträger werden Sie bei dem jeweiligen Buchungsvorgang hingewiesen.

Bitte befolgen Sie auch unsere Datenschutzerklärung für diese Internetseite, die ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gilt.

Nachstehend finden Sie unter:
3. unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind
4. unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind

3.1 Geltungsbereich
Diese nachfolgenden Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Internet-Seite kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben suchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und -hinweise zur Verfügung.

3.2 Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
Wir BIBAK REISEN treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Leistungsträgern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner für die Durchführung der Reise oder Reiseleistung verantwortlich.

Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich daher auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen oder Leistungen. Dabei ist der Vermittler für das Zustandekommen des Reisevertrages zuständig. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere unter Punkt 4 geregelten Reisebedingungen.

Die von uns im Online Plattform aufgeführten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers oder uns dar.

Erst mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Mit dem übersenden der Annahmeerklärung an dem Kunden, wird das Vertragsverhältnis versiegelt.

Unsere Empfangsbestätigungen, dienen bloß als Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben und stellen keine Annahme des Angebotes dar.

Der Vertragsabschluss mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, sofern dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/Leistungsträger, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

3.3 Serviceentgelt
Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden hierfür Serviceentgelte erhoben.

Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

3.4 Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Nach Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leitungsträger gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters oder deren Leistungsträger bzw. Leistungsträgers. Diese werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Hier sind wichtige informative rechtliche Verpflichtungen des Veranstalters und des Reisenden, wie
Zahlungsbedingungen, Haftungen, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung und Bestimmungen über
Fälligkeit.Der Reisende verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

3.5 Pflichten des Kunden
Der Kunde, als Vertragspartner, ist verpflichtet darauf zu achten, dass die gemachten Angaben u.a. wie Name und Geburtsdatum mit den Daten in Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.

Sie sind daher verpflichtet im Vorfeld Ihre zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten oder Abweichungen zu den von Ihnen gemachten Angaben unverzüglich hinzuweisen. Genaue Namens- und Altersangaben können beispielsweise für die Durchführung von bestimmten Reiseleistungen wie Flüge und Pauschalreisen unentbehrlich sein.

Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Check-in-Zeiten, nochmalige Bestätigung von Rückflügen und andere Angelegenheiten, welche die Vorgaben der Fluggesellschaften und/oder anderer Anbieter betreffen, einzuhalten.

Die Mängel der Vermittlungsleistung vom Vermittler hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und somit dem Vermittler die Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Sofern der Reisende dieser Pflicht nicht nachkommt, so kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits – eines ihm hieraus entstehenden Schadens – nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

Wir BIBAK REISEN gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und werden diesen unverzüglich von den Mängelanzeigen und Erklärungen in Kenntnis setzen. Zur Prüfung der Mängelanzeige auf Richtigkeit oder eine Beratung bzgl. etwaiger Ansprüche sind wir weder verpflichtet noch berechtigt

3.6 Reiseunterlagen
Die Reisedokumente werden dem Reisenden persönlich vom Vermittler übergeben, per Post/per EMail übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungsträgern des jeweiligen Anbieters am Abflughafen hinterlegt.

Im eigen Interesse sollte der Reisende, die ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten sofort den Vermittler bzw. Anbieter zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3.7 Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten
Versicherungen, insbesondere einer Reise-Rücktritts-Kostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, einer
Reisegepäckversicherung, einer Auslandskrankenversicherung, hin. In dem Reisepreis sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten

Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.

3.8 Zahlung des Preises
Die Zahlungsvarianten sind speziell aufgeführt und können variieren, da sie sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leitungsträgers richten. Soweit wir BIBAK REISEN Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte. Sofern wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise
entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Bei
Vermittlung verbundener Reiseleistungen dürfen wir erst Zahlungen entgegennehmen, wenn wir für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung gesorgt und Ihnen den dazugehörigen Sicherungsschein ausgehändigt haben. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiter zu berechnen

3.9 Haftung
Es besteht unsererseits als Vermittler keine Haftung für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.

Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht.

Nach § 651v Abs. 1BGB sind wir BIBAK REISEN für die Bereitstellung der vorvertraglichen Informationen nach Maßgabe des neuen Art 250 §§ 1-3 EGBGB verantwortlich.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

Wir BIBAK REISEN haften nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. Terroranschläge, innere Unruhen, Kriege, von denen die Dienste von Reisebüro beeinflusst werden.

Wir BIBAK REISEN haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung. Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw.
Leistungsträger. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Wir BIBAK REISEN übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn uns treffen diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.

3.10 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
Der Vermittler ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherSchlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

Vormerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

4.1 Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.

Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.

Der Vertrag kommt erst mit den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach dem Absenden des Online Buchungsformulars, durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.

Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung.

Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.7, 312g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

4.2 Leistungen sowie Leistungsänderungen vor Reisebeginn
Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Im Falle einer erheblichen Leistungsänderungen, wie Wechsel des Zielurlaubslandes, Hotelwechsel,
Wegfall der gebuchten Freizeit-und Sportaktivitäten oder Änderung des Transport-und
Beförderungsmittel, hat der Reisende ein Wahlrecht zwischen einem Rücktritt vom PauschalreiseVertrag oder der Annahme der Vertragsänderung.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern der Veranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs.2BGB zu erstatten.

4.3 Zahlung und Reiseunterlagen
Mit der Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 r-t BGB, mit dem der Reisende durch die Insolvenzabsicherung geschützt ist, dürfen Zahlungen gefordert und angenommen werden.

Nach der Übermittlung des Sicherungsscheines mit der schriftlichen Reisebestätigung wird die Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises gefordert und auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag wird drei Wochen vor Reisebeginn bei uns eingehend fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 4.8 genannten Grund abgesagt wird.

In Falle der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen zahlen des Reisepreises, behält sich der Veranstalter vor nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz/Entschädigung zu verlangen.

Sie erhalten rechtzeitig, nach vollständiger Zahlung des Reisepreises, das Voraussetzung für die Aushändigung der Reisedokumente ist, vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt oder zugestellt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.

4.4 Preiserhöhung
Wir behalten uns vor, den mit dem Pauschalreise-Vertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-und Flughafengebühren, wie Touristenabgaben, der Steuern oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend nachträglich im Rahmen des § 651f BGB zu ändern und dies auf den anteiligen Betrag herauf zusetzten.

Im Falle einer nachträglichen Preisänderung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Nach §651g Abs.1 BGB ist eine einseitige Preiserhöhung nur zulässig, wenn sie 8% des Reisepreises nicht übersteigt und nur bis 21 Tage vor Reisebeginn verlangt wird.

Sollte die Preiserhöhung um mehr als 8% sein, ist der Reisende berechtigt innerhalb der genannten Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen, vom dem Vertrag zurückzutreten oder nach einem mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. und 4.2. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, § 651h BGB, ohne dass der Rücktritt einer Begründung bedarf.

Die schriftliche Rücktrittserklärung kann direkt an den Veranstalter oder an dem Vermittler als sog. Empfangsboten erklärt werden. Mit dem Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis.

Für den Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter nach § 651h Abs. 1 2BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für sein Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

Die Höhe der Storno – Gebühr bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnet :

• bei Flugpauschalreisen:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

• ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
• ab Nichtantritt 75%
• bei Kreuzfahrten:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
• ab dem 14. vor Reiseantritt 80%

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kostenversicherung.

Sofern sich der Veranstalter zu einer Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich bzw. spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

Bei einer nachträglichen Änderung einer Buchung, die auf Wunsch des Kunden zurückgreifen ( z.B.
Änderung des Reiseziels, des Reisetermins, der Beförderung, der Unterkunft oder
Namensänderung/Namenskorrektur etc.) sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr wie folgt zu erheben:

1. Pauschalreisen:……….€ 25,- pro Person

2. Linienflüge:……………€ 40,- pro Person

3. Mietwagen:…………….€ 25,-

Diese Gebühr beinhaltet nicht etwaige Kosten, die zugleich vom jeweiligen Leistungserbringer für den Änderungswunsch erhoben werden.Die Umbuchung erfolgt zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag und ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Änderungswünsche nach Reiseantritt sind nur in Ausnahmefällen möglich und bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen.

4.6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger
Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

4.7 Kündigung aus Verhaltensbedingten Gründen
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

4.8 Rücktrittrechte des Reiseveranstalters
§651h Abs.4 BGB gewährt dem Reiseveranstalter die Möglichkeit der zulässigen Absage der Reise bei erstens Nichterreichen einer im Vertrag vereinbarten Mindestteilnehmerzahl und zweitens aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die das erfüllen des Vertrages hindern.

Der Rücktritt ist bei Nichterreichen des Mindestteilnehmerzahl spätestens

• 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen

• 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen

• 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

Mit dem Rücktritt vom Vertrag gemäß §651h Abs.4BGB verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und ist verpflichtet geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen an den Reisenden zurückzuerstatten.

4.9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der
Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach
Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

4.10 Verjährung / Haftung / Anrechnung
Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf
Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

4.11 Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, dass Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe
Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

4.12 Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet nach der EU-Verordnung den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführliche Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.
Sobald die Fluggesellschaft feststeht muss der Veranstalter den Kunden informieren. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich hierüber zu informieren.
Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_de abrufbar.